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Jacques Potdevin
JPA Chairman

Nach Jahren, in denen die Qualität der Rechnungslegung und die Information der Unternehmen zu ihren Abschlüssen sehr unter­­schiedlich war, scheint nun auf Grund der neuen gesetzlichen Vorgaben ein Ergebnis erreicht zu sein, welches den Erwartungen aller Beteiligten entspricht. 

Seit Ende der 90er Jahre sind nationale Regierungen und internationale Institutionen dabei, Prinzipien, Richtlinien und Bestimmungen einzuführen oder zu verstärken um die Finanz­bereiche sicherer zu machen und die Informationen darüber zuverlässiger. Das führte zu bedeutenden Änderungen hinsichtlich der Standardisierung der Rechnungslegung, der Unternehmensführung, den Prüfungsstandards und der Verantwortung derer, die mit der Aufstellung, der Prüfung oder der Analyse von Finanzinformationen befasst sind. Diese Veränderungen sind globaler Art und entsprechen einem starken Wunsch nach Verein­heitlichung. Die meisten industrialisierten Länder verfügen heute über einen ent­sprechenden Katalog von Bestimmungen und fast alle übrigen Länder sind dabei, solche Rege­lungen in ihr nationales Recht zu übernehmen. 

Die noch ungelöste Aufgabe der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts besteht darin, diese Bestimmungen den unterschiedlichen wirtschaftlichen Gruppen in angemessener Weise anzupassen. Für jeden ist klar, dass eine strenge und umfassende  Überwachung der großen inter­­nationalen Unternehmensgruppen, deren Aktionäre größtmögliche Sicherheit in Bezug auf die Qualität und Zuverlässigkeit der Unternehmensinformationen benötigen, unver­zicht­bar ist. Aber ist solch ein äußerst komplexes Regelwerk auch für Zwecke des Mittel­standes angebracht und erforderlich?  

Es sieht so aus, dass in diesem Bereich, bei dem es sich in besonderem Maße um unser Tätigkeitsgebiet handelt, etwas unternommen werden muss.

Zunächst gehen hinsichtlich der Rechnungslegung intensive Überlegungen dahin, die IFRSs auch für den Mittelstand anwendbar zu machen. Eine Reihe von Ländern ist bereit, diese auch für kleine und mittlere Unternehmen in einer vereinfachten Version, angepasst an den Informationsbedarf, zu übernehmen.

Was jedoch die Prinzipien der Unternehmensführung betrifft, sind sich alle einig, dass der Mittelstand struk­turell weder die Kapazitäten noch tatsächlich die Bedürfnisse für so weitgehende Schutz­vorschriften hat.

Die neuen Regelungen über die Wirtschaftsprüfungstätigkeit scheinen zwischen Unternehmen des „öffentlichen Interesses“ und anderen zu unterscheiden. In Wirklichkeit zielen sie aber ausschließlich auf börsen­notierte Unternehmen, Banken, Versicherungen oder die Bereiche des öffentlichen Dienstes. Der Aufwand der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung wird für diese meist sehr großen Gesellschaften ganz erheblich zunehmen.

Angesichts dieser Fragestellungen werden wir es besonders mit zwei Aspekten zu tun haben.  Der erste betrifft die Verlagerung von Einzelfallregelungen hin zu generellen Vorgaben. Daraus ergibt sich mehr Raum für individuelle Beurteilungen und Entscheidungen. Der zweite betrifft die Frage, die sich viele nationale Regierungen stellen und auf die sie eine Antwort suchen: welche Unternehmen sind mittelständische Unternehmen?  

Unser Netzwerk will zu dem Veränderungsprozess beitragen und dabei seine Erfahrungen in einem Bereich, der uns so gut vertraut ist, einbringen. Zusammen werden wir mit Sicherheit  etwas in diese wichtige Diskussion einbringen.   

Ich möchte Ihnen Allen ein ausgezeichnetes Jahr 2006 wünschen und hoffe, dass es jedem von Ihnen persönlichen und beruflichen Erfolg bringt.

Jacques Potdevin