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Nach
Jahren, in denen die Qualität der Rechnungslegung und die
Information der Unternehmen zu ihren Abschlüssen sehr
unterschiedlich war, scheint nun auf Grund der neuen gesetzlichen
Vorgaben ein Ergebnis erreicht zu sein, welches den Erwartungen
aller Beteiligten entspricht.
Seit
Ende der 90er Jahre sind nationale Regierungen und internationale
Institutionen dabei, Prinzipien, Richtlinien und Bestimmungen
einzuführen oder zu verstärken um die Finanzbereiche sicherer zu
machen und die Informationen darüber zuverlässiger. Das führte zu
bedeutenden Änderungen hinsichtlich der Standardisierung der
Rechnungslegung, der Unternehmensführung, den Prüfungsstandards und
der Verantwortung derer, die mit der Aufstellung, der Prüfung oder
der Analyse von Finanzinformationen befasst sind. Diese
Veränderungen sind globaler Art und entsprechen einem starken Wunsch
nach Vereinheitlichung. Die meisten industrialisierten Länder
verfügen heute über einen entsprechenden Katalog von Bestimmungen
und fast alle übrigen Länder sind dabei, solche Regelungen in ihr
nationales Recht zu übernehmen.
Die
noch ungelöste Aufgabe der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts besteht
darin, diese Bestimmungen den unterschiedlichen wirtschaftlichen
Gruppen in angemessener Weise anzupassen. Für jeden ist klar, dass
eine strenge und umfassende Überwachung der großen
internationalen Unternehmensgruppen, deren Aktionäre größtmögliche
Sicherheit in Bezug auf die Qualität und Zuverlässigkeit der
Unternehmensinformationen benötigen, unverzichtbar ist. Aber ist
solch ein äußerst komplexes Regelwerk auch für Zwecke des
Mittelstandes angebracht und erforderlich?
Es
sieht so aus, dass in diesem Bereich, bei dem es sich in besonderem
Maße um unser Tätigkeitsgebiet handelt, etwas unternommen werden
muss.
Zunächst gehen hinsichtlich der Rechnungslegung intensive
Überlegungen dahin, die IFRSs auch für den Mittelstand anwendbar zu
machen. Eine Reihe von Ländern ist bereit, diese auch für kleine und
mittlere Unternehmen in einer vereinfachten Version, angepasst an
den Informationsbedarf, zu übernehmen.
Was
jedoch die Prinzipien der Unternehmensführung betrifft, sind sich
alle einig, dass der Mittelstand strukturell weder die Kapazitäten
noch tatsächlich die Bedürfnisse für so weitgehende
Schutzvorschriften hat.
Die
neuen Regelungen über die Wirtschaftsprüfungstätigkeit scheinen
zwischen Unternehmen des „öffentlichen Interesses“ und anderen zu
unterscheiden. In Wirklichkeit zielen sie aber ausschließlich auf
börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen oder die
Bereiche des öffentlichen Dienstes. Der Aufwand der gesetzlichen
Jahresabschlussprüfung wird für diese meist sehr großen
Gesellschaften ganz erheblich zunehmen.
Angesichts dieser Fragestellungen werden wir es besonders mit zwei
Aspekten zu tun haben. Der erste betrifft die Verlagerung von
Einzelfallregelungen hin zu generellen Vorgaben. Daraus ergibt sich
mehr Raum für individuelle Beurteilungen und Entscheidungen. Der
zweite betrifft die Frage, die sich viele nationale Regierungen
stellen und auf die sie eine Antwort suchen: welche Unternehmen sind
mittelständische Unternehmen?
Unser
Netzwerk will zu dem Veränderungsprozess beitragen und dabei
seine Erfahrungen in einem Bereich, der uns so gut vertraut ist,
einbringen. Zusammen werden wir mit Sicherheit etwas in diese
wichtige Diskussion einbringen.
Ich
möchte Ihnen Allen ein ausgezeichnetes Jahr 2006 wünschen und hoffe,
dass es jedem von Ihnen persönlichen und beruflichen Erfolg bringt.
Jacques Potdevin |